Bundesverfassungsgericht mit Grundsatzentscheidung zum Recht auf Zukunft mit intakter Umwelt
Pflanzen und Tiere werden im nie da gewesenen Ausmass zerstört !
Nach dem Inhalt des UN - Gipfels in New York vom 30.09.2020 wurde festgestellt, dass keines der 2010 aufgestellten Ziele bisher erreicht wurde !
Jetzt hat sich das Bundesverfassungsgericht auf mehrere Klagen, eingereicht u.a. von zwei Umweltverbänden, Mitgliedern der Bewegung FridaysForFuture sowie einer Reihe auch nichtdeutscher Kläger grundsätzlich dazu geäußert, dass zukünftige Generationen ein Recht auf Zukunft in einer weniger als bisher belasteten Umwelt haben und hat der Bundesregierung eine Frist bis Ende 2022 gesetzt, um beschlossenen Klimaziele auch effektiv umzusetzen. Wir sind der Ansicht und fordern schon seit geraumer Zeit, dass das Recht auf Leben in einem maximal durch konkrete (und natürlich grundsätzlich umweltverträgliche) Gesetze belasteten Lebensraum konkret ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte. Das ginge zwar über die Forderung des Gerichts auf befristete Formulierung konkreter Klimaschutzmaßnahmen hinaus, würde der Umwelt aber noch weitaus besser dienen.
In diese Richtung gehen auch die von dem Juristen F. v. Schierach formulierten Vorschläge auf Errichtung einer europäischen Verfassung, in deren 6 Artikeln die Erhaltung eines für Mensch, Tier- und Pflanzenwelt geeigneten Lebensraums eine wesentliche Stellung einnimmt.
Es gibt noch viel zu tun und zu regeln. Packen wir es an.....!.
Bild zur Meldung: Bundesverfassungsgericht mit Grundsatzentscheidung zum Recht auf Zukunft mit intakter Umwelt
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12. Pflanzentauschbörse in Wabel (19.09.2020)
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1) Natur im Garten 2) Baumschule Horstmann, 3) Blume 2000 4) Marco Heckel 5) Verlag Natur u. Heilen 6) DEKRA AG 7) Firma Kölln Haferprodukte 8) Bienenstraße sowie 9) den Umweltministerien NRW u. Niedersachsen.