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k a n n  ....,  s o l l  ...,  nach Festlegungen der Forstverwaltung, ....       sollte nicht überschreiten ....,

Die Feststellungen des Zustands der Bäume erfolgen durch die Forstbehörde ....,

 

Gibt es für die Forst auch (gesetzliche) Schranken ?

 

Ja, zum Glück, es gibt sie ! Aber daran halten muss man sich ja wohl trotzdem nicht (Hihihi !)

Und wirksam werden Sie ohnehin allenfalls durch Behörden und dann sowieso maximal durch ortsfremde !

 

Zum Beispiel: 

 

Das Wasserstraßen - und Schiffahrtsamt in Magdeburg

 

Dammbruchschaden am Eldedamm

Gewichtsbeschränkung Brücke Eldedamm

mag es gar nicht, wenn der Eldedamm an Stellen befahren wird, an denen bereits Bruchstellen vorliegen, oder die Dammbrücke mit Fahrzeugen befahren wird, die das zulässige Gesamtgewicht von 3 Tonnen überschreiten. 

 

Soll das denn wirklich irgendjemanden kümmern ? Dem Revierleiter von Wabel / Klein Laasch ist das jedenfalls ziemlich gleichgültig. Immer wieder legte er auf seinen Fahrten über den Eldedamm das zuvor angebrachte rot-weisse Absperrband (Flatterband) einfach beiseite und fuhr dennoch mit seinem PKW (SUV) immer weiter schädigend über die Bruchstelle. Dann kam sie doch - die Schranke - jetzt in Form einer massiven Baustellenabsperrung und aufgemerkt - ab diesem Brachialhinweis wird sie doch beachtet.

Ganz anders natürlich bei der Gewichtsbeschränkung über die Dammbrücke. 3 Tonnen ? Was soll das denn ? Die Harvester sind doch viel schwerer ! Also das muss ja jetzt nicht beachtet werden. Und so fahren die Harvester, z. B. die des von der Forstbehörde beauftragten Dienstleisters aus Groß Laasch mit weitaus höherem Gewicht und mit offensichtlicher Billigung des Revierleiters immer fröhlich über diese Drucklast beschränkte Brücke und gehen wie selbstverständlich davon aus - geahndet wird das uns gegenüber doch ohnehin nicht. Das System des Zweierlei - Massstabs scheint tatsächlich weiterhin real.

 

Wie sollte es auch anders sein, wenn die gesetzgebende Staatsmacht, die die Grenzen der Strafbarkeit, u.a. auch die Bewertung strafwürdigen Verhaltens in Bezug auf Hehlerei vorgibt, sich selbst anscheinend darum gar nicht kümmern muss, wenn sie willens und in der Lage ist, die Daten von Steuersündern auf einer CD-Rom von einem Straftäter anzukaufen, der diese Daten unstreitig rechtswidrig erlangt hat und der mit deren entgeltlicher Verwertung nach staatlicher Beurteilung dann ja wohl doch keine Straftat verübt hat, naja wenigstens nicht in unserem Staatsgebiet und nicht ´mal in Europa !

 

Ach ja klar - mal wieder Alles verwechselt !!! - Natürlich !!! Gewaltenteilung - Judikative - Legislative und Exekutive. Dann spielt es selbstverständlich keine Rolle, wenn einer dieser drei Säulen mal ein wenig ins Wanken gerät, oder  (????).

Es geht natürlich auch anders herum: H o c h  verdient und  E h r e n w e r t . Unser einstiger Wende(hals)-Kanzler Dr. h.c. Grüngemüse im Zusammenwirken mit dem Schatzmeister der damaligen Regierungspartei unterhielt doch auch selbst Schwarzkonten mit ominösen Partei-spenden in Liechtenstein bzw. wußte zumindest davon. Auch das ist ja Alles ganz normal und kann das Ansehen und die zu erbringende Ehrfurcht doch gar nicht schmälern ?

 

Bei solchen Anzeichen des fortschreitenden Werteverfalls kann eigentlich nur noch eins zählen - das eigene Gewissen !

In dem Bewusstsei, dass wir nur eine Erde haben und nur die Natur die Bedingungen für einen geeigneten Lebensraum bestimmen kann, ist  das eigene und das Gewissen des (Mit-) Menschen, das wirklich Maßgebende, was unsere Zukunft bestimmt.